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   BFH, 27.10.2006 - IX B 46/06   

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https://dejure.org/2006,17955
BFH, 27.10.2006 - IX B 46/06 (https://dejure.org/2006,17955)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2006 - IX B 46/06 (https://dejure.org/2006,17955)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - IX B 46/06 (https://dejure.org/2006,17955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 7 Abs. 5a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 5a
    NZB: Erneuerung von Bauteilen keine Herstellung neuer Gebäudeteile

  • datenbank.nwb.de

    Kein neuer Gebäudeteil i.S. des § 7 Abs. 5a EStG durch Erneuerung eines einzigen Bauteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IX B 46/06
    Diese Rechtsprechung hat das Finanzgericht (FG) ausdrücklich durch Verweis auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132 unter C. II. 3. d) in Bezug genommen und lediglich unter Hinweis auf die besonderen Umstände des Einzelfalles wie die fehlende Auswirkung der Baumaßnahme auf die Statik des Gesamtobjekts sowie die begrenzte Auswirkung auf lediglich nichttragende Bestandteile der Altbausubstanz (Bl. 9 der Urteilsgründe) die Herstellung eines neuen selbständigen Wirtschaftsguts verneint.
  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IX B 46/06
    Die von den Klägern angegriffene Zuordnung der neu geschaffenen Wohnungseinheiten zu dem bereits im Gebäude vorhandenen Wirtschaftgut "zu Wohnungszwecken vermietete Wohnungen" beruht danach allein auf einer tatsächlichen Würdigung des FG, die nicht mit der Beschwerde nach Maßgabe des § 115 Abs. 2. Nr. 1 und 2 FGO angefochten werden kann (BFH-Beschluss vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465).
  • BFH, 09.06.2005 - IX R 30/04

    Dachgeschossausbau; Herstellung einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IX B 46/06
    Wie die Kläger selbst in ihrer Beschwerdebegründung ausführen, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass durch die Erneuerung nur eines einzigen für die Nutzungsdauer maßgeblichen Bauteils --mangels tiefgreifender Umgestaltung oder Erweiterung der Altbausubstanz bzw. eines davon abweichenden eigenständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs-- in der Regel nicht ein neuer Gebäudeteil hergestellt wird, auf den die für selbständige Wirtschaftsgüter geltende Regelung zur Absetzung für Abnutzung geltende Regelung in § 7 Abs. 5a des Einkommensteuergesetzes anzuwenden ist (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 IX R 30/04, BFH/NV 2005, 1795, m.w.N).
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